Zum Widerruf der Genehmigung der Veranstaltung „We want our world back“

5. April 2023, von Newsroom-Redaktion

Foto: UHH/Schell

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg

Nach Hinweisen des Verfassungsschutzes hat die Universität Hamburg die Genehmigung zur Nutzung ihrer Räume durch die Veranstaltung „We want our world back“ widerrufen. Informationen hierzu.

Nachdem die Universität Hamburg nähere Informationen zum Hintergrund der Veranstaltung „We want our world back“, zum Kooperationspartner und zu einzelnen Inhalten erhalten hat, wurde die Genehmigung der Veranstaltung vom 07. – 09.04.2023 in den Räumen der Universität Hamburg widerrufen. Die UHH wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg darüber informiert, dass die Veranstaltung namentlich vom „Network for an Alternative Quest“ durchgeführt wird. Laut Information des Landesamtes für Verfassungsschutz sind dem Netzwerk mehrere PKK-nahe Gruppierungen zuzurechnen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wies zudem darauf hin, dass bereits in der 2017 durchgeführten Veranstaltung PKK-Unterstützer als Referenten auftraten und Videobotschaften von aktiven PKK-Kämpfern, führenden Funktionären der PKK und von z.T. bewaffneten PKK-Teilorganisationen gezeigt wurden. Als Beispiel wird auf die 20-minütige Rede von Mustafa Karasu (Gründungsmitglied der PKK) hingewiesen, die ins Audimax übertragen wurde.

Auch das Programm zur diesjährigen Veranstaltung enthält mehrere Verweise auf die PKK und deren Gründer Abdullah Ocalan. Unter anderem wird seine Anwältin, Ebru Günay, auftreten und es gibt Vorträge sowie Call for Papers zu den „Theorien“ Ocalans.

Die PKK ist von der Europäischen Union seit 2002 als terroristische Vereinigung eingestuft und seit 1993 in Deutschland verboten. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg hat die Veranstaltung als Werbeveranstaltung für die PKK eingestuft. Diese Erkenntnis wird durch Teile des Programms und den Umstand, dass das die Veranstaltung durchführende Netzwerk aus PKK-nahen Gruppierungen besteht, gestützt.

Die Universität Hamburg untersagt in ihren Raumvergabebestimmungen Veranstaltungen mit parteipolitischer Ausrichtung. Dies gilt umso mehr, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Werbung für eine Organisation gemacht wird, die in Deutschland verboten ist. Mit den jetzt vorliegenden Erkenntnissen hätte die Universität die Veranstaltung nicht genehmigt, weshalb die Genehmigung widerrufen wurde.

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